Pünktlich zum 31.10.2025 hat der GKV Spitzenverband die Übersicht zum regional üblichen Entgelt veröffentlicht. Es ist nicht unerwartet, dass die Gehälter in den Beschäftigtengruppen (ohne, mit mindestens 1-jähriger und mindestens 3-jähriger Ausbildung) und damit auch das regional übliche Entgelt sich erhöhen. Dass die Steigerungen in den einzelnen Bundesländern aber so unterschiedlich ausfallen, war nicht unbedingt vorhersehbar.
Spitzenreiter bei den Steigerungen ist Bremen, hier steigert sich das regional übliche Entgelt über alle Berufsgruppen um 14,76 %. Die geringsten Steigerungen erhalten mit 2,74 % Mitarbeitende in Baden-Württemberg. Die höchsten durchschnittlichen Löhne müssen zukünftig gezahlt werden in Hamburg. Damit löst Hamburg NRW als Spitzenreiter bei den Löhnen zumindest für ungelernte und Pflegefachkräfte ab. Den höchsten Lohn bekommen Mitarbeitende mit mindestens 1-jähriger Qualifikation weiterhin in NRW. Bremen hat die rote Laterne bei den Gehältern abgegeben an Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. In MV erhalten die Mitarbeitenden in den Qualifikationsgruppen „ohne mindestens 1-jährige Ausbildung“ und „mit mindestens 3-jähriger Ausbildung“ die geringsten Gehälter im Bundesgebiet, während Thüringen das Schlusslicht bei den Mitarbeitenden „mit mindestens 1-jähriger Ausbildung“ bildet.
Bei den Zuschlägen für Sonntage, Nacht und Feiertage ändern nur wenig. Für die Anwender des regional üblichen Entgeltes ist es jetzt an der Zeit zu überlegen, ob und in welcher Höhe die Gehälter für 2026 angepasst werden müssen. Gleichzeitig bietet es sich an, auch noch einmal die Einhaltung der Tariftreue 2025 zu überprüfen und ggf. noch im Dezember mit einer Sonderzahlung ein mögliches Defizit auszugleichen.
Ausführlicher gehen wir auf das Thema in unserer Seminar-Reihe "Wissen vor 5" ein, am 10.11.2025 (Anmeldung über unsere Seminarseite!)

