Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z. B. Dienstleistungs- und/oder Beratervertrag) zwischen der 361°Beratung & Coaching Michael Küppers und dem Auftraggeber sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind.
2. Schriftformerfordernis
Alle Anzeigen, Erklärungen, Angebote, Aufträge, Vereinbarungen und ähnliches bedürfen der Schriftform. Schreiben an die 361°Beratung & Coaching Michael Küppers müssen an folgende Adresse erfolgen:
Die Schriftform kann erfolgen als Brief oder E-Mail. Gleiches gilt für Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages. Rücktritte, Kündigungen und Stornierungen sind per Einschreiben zu versenden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Bedingungen an.
3. Angebote / Vertragsschluss
Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, gelten diese für einen Zeitraum von 14 Tagen. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung. Etwaige Änderungswünsche oder Abweichungen der Auftragsbestätigung zum Angebot sind binnen drei Werktagen schriftlich (per Brief, Fax oder Mail) an die 361°Beratung & Coaching Michael Küppers zu richten. Der Inhalt der Auftragsbestätigung wird als vertragsbestimmend angesehen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für Leistungen der 361°Beratung & Coaching Michael Küppers sowie die Steuern, ergeben sich aus dem Angebot und der Rechnung. Soweit nicht anderweitig vereinbart, lautet das Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungsdatum. Dauerhafte Beratungsleistungen mit einem festen monatlichen Aufwand sind jeweils zum 01. eines Monats im Voraus fällig. Analysen, einzelne Beratertage werden, wenn nicht anders vereinbart, hälftig bei Auftragsvergabe sowie nach der Durchführung fällig. Bei Beauftragung von Personaldienstleistungen wird, wenn nicht anders vereinbart, das Gesamthonorar in drei Raten (Auftragserteilung, Lieferung eines CV; Abschluss eines Arbeitsvertrages) fällig. Bei Beratungsleistungen im Bereich Personal besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die 361°Beratung & Coaching Michael Küppers behält sich vor, Lieferungen und/oder Dienst- und Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten. Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der weiteren, der 361°Beratung & Coaching Michael Küppers infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen.
5. Lieferung / Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Produkten/Arbeitshilfen geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Auftraggeber über. Eine Weiterveräußerung durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der 361°Beratung & Coaching Michael Küppers.
6. Haftung
361°Beratung & Coaching Michael Küppers haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
7. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz der 361°Beratung & Coaching Michael Küppers festgelegt.
8. Höhere Gewalt / Krankheit
Die 361°Beratung & Coaching Michael Küppers hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb des Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z. B. Naturkatastrophen, prekäre Wetterlagen, hoheitliche Maßnahmen). Das gleiche gilt bei Erkrankung des Beraters. Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als sechs Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Geheimhaltung
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen, als solche gekennzeichneten oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei sind auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
10. Rücktritt und Stornierung
Die 361°Beratung & Coaching Michael Küppers ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Auftraggeber trotz einer angemessenen eingeräumten Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen:
- bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei
- nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung.
Bei der Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Stornogebühren - gemessen am ersten Tag der Erbringung - fällig:
- bis 8 Wochen keine Stornogebühren,
- 8 bis 4 Wochen 50% des Auftragswertes,
- 4 bis 2 Wochen 75% des Auftragswertes,
- 2 Wochen oder kürzer 100% des Auftragswertes.
11. Obliegenheiten als Auftraggeber
Die folgenden Gesichtspunkte liegen in Verantwortungsbereich des Auftraggebers:
• Wahl der Produkte und Dienstleistungen und deren Eignung für einen bestimmten Zweck
• Kommunikationskosten mit der 361°Beratung & Coaching Michael Küppers.
• Bereitstellung aller zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und, soweit erforderlich, den Zugang zu den notwendigen Daten zu schaffen, sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
12. Verschiedenes
361°Beratung & Coaching Michael Küppers ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer / Kooperationspartner erbringen zu lassen. Der Auftraggeber sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Weitere Informationen über die 361°Beratung & Coaching Michael Küppers und Hinweise auf unsere Leistungen finden Sie unter www.beratung-kueppers.de.
13. Salvarorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.