Die Richtlinie Häusliche Krankenpflege (HKP) hat bereits 2022 eine entscheidende Änderung erfahren. Seitdem ist vorgesehen, dass qualifizierte Pflegefachkräfte eigenständig entscheiden können, wie oft und wie lange bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn die ärztliche Verordnung dazu keine Vorgaben macht. Für die finale Umsetzung war eine Anpassung des Musters 12 (Verordnung häusliche Krankenpflege) erforderlich, was nunmehr zum 1. Juli 2024 erfolgen wird.
Welche Leistungen durch qualifizierte Pflegefachkräfte verordnet werden können und was eine qualifizierte Pflegefachkraft mitbringen muss, erfahren Sie in unserem Online-Seminar.