In den Regelungen des § 113 c SGB XI „Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ (PeBeM) sind die neunen Höchstgrenzen für die Personalbemessung der Mitarbeitenden der Pflege und Betreuung festgelegt. Mit einem betrieblichen Ausfallkonzept können aber auch höhere Personalmengen vereinbart werden. Diese Springerpools sollen kurzfristige Ausfälle kompensieren. Mit der neuen Personalbemessung verändern sich nicht nur die Personalmengen, sondern auch die qualitative Zusammensetzung des Personals, was zu Organisationsveränderungen führen muss. Damit der Springerpool ein Erfolg wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und gewisse Spielregeln beachtet werden. Erfahren Sie in diesem Seminar alles Wichtige zur Personalberechnung, Personalbemessung, veränderten Arbeitsabläufen und der Umsetzung / der Einführung von Springerpools.