In der vergangenen Woche wurde nach viel Diskussion und politischem Ringen der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) veröffentlicht.
Während nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs noch viele gehofft oder vermutet hatten, dass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch grundlegende Änderungen ergeben würden, macht der Kabinettsentwurf nun deutlich: Die Reform soll zum 01.01.2027 kommen.
Zwar wurden einzelne Regelungen noch einmal modifiziert – die grundlegende Ausrichtung und wesentliche Elemente des Referentenentwurfs finden sich jedoch weiterhin im Kabinettsentwurf wieder.
Auch wenn der Kabinettsentwurf noch kein geltendes Gesetz ist, ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, sich mit den geplanten Veränderungen auseinanderzusetzen und sich auf mögliche Auswirkungen vorzubereiten.
Was kommt auf Betreuungs- und Entlastungsdienste zu?
Mit dem geplanten Inkrafttreten zum 01.01.2027 sind insbesondere folgende Veränderungen zu erwarten:
Veränderungen bei der Finanzierung der bisherigen Betreuungs- und Entlastungsleistungen
der Wegfall des bisherigen Umwandlungsanspruchs
mögliche Einschränkungen für Menschen mit Pflegegrad 1
sowie eine Neuordnung bisheriger Leistungen und Anbieterstrukturen.
Für viele nach Landesrecht anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste stellt sich damit eine ganz konkrete Frage:
Wie kann das eigene Angebot unter den neuen Rahmenbedingungen wirtschaftlich und zukunftssicher aufgestellt werden?
Denn die geplanten Änderungen können nicht nur Auswirkungen auf einzelne Leistungen haben, sondern möglicherweise auch auf Geschäftsmodelle, Zielgruppen, Erlösstrukturen und die zukünftige Positionierung der Anbieter.
Genau hier setzt unser Seminar „PNOG für Betreuungs- und Entlastungsdienste“ an.
Wir stellen die wichtigsten geplanten Änderungen vor, erläutern die möglichen Auswirkungen auf die Praxis und zeigen auf, was Sie bereits heute tun können, um Ihren Dienst auf die Veränderungen vorzubereiten.
Im Anschluss an die Vorstellung der wichtigsten Neuerungen laden wir ausdrücklich zur Diskussion und zum Austausch ein.
Denn eines ist bereits jetzt klar:
Abwarten ist keine Strategie.
Informieren Sie sich frühzeitig und nutzen Sie die Gelegenheit, gemeinsam mit uns die möglichen Auswirkungen des PNOG zu betrachten und erste Handlungsmöglichkeiten für Ihren Dienst zu entwickeln.
Besuchen Sie eines unserer Seminare „PNOG für Betreuungs- und Entlastungsdienste“:
Montag, 19.10.2026, 11:30 Uhr
Mittwoch, 21.10.2026, 16:30 Uhr

